Es ist egal, zu welchem Zeitpunkt man einen Mensch verliert. Es ist immer zu früh und es tut immer weh.

Beim Verlust eines lieben Menschen fallen durch Trauer und Organisationsdruck innerhalb kurzer Zeit viele Einzelheiten zusammen.

Was ist bei einem Todesfall umgehend zu erledigen?

Wenn der Todesfall zu Hause eingetreten ist, zuerst Arzt (Hausarzt,-Stellvertreter oder Notarzt 0844 55 00 55) beiziehen. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus,
welche Sie für die persönliche Meldung des Todesfalles beim Zivilstandsamt benötigen. Mitzubringen sind Todesbescheinigung und Familienbüchlein. Für Ausländer Pass,
Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung. Meldung innert 2 Tagen.
Meldung des Todesfalles an den Bestattungsdienst:

Aeschbacher Simon
Hoferbad 6a, Appenzell
Telefon 071 787 33 05 oder Natel 079 423 13 22

Folgende Angaben benötigen wir: Wer ist wann und wo verstorben, Geburtsdatum, ungefähres Gewicht und Grösse der/ des Verstorbenen. Wurde die Todesbescheinigung ausgestellt. Welche Bestattungsart wird gewünscht (Kremation oder Erdbestattung), liegt allenfalls eine Bestattungsanordnung vor, Ankleiden der/ des Verstorbenen (Sterbekleid oder Privatkleider), Sargmodell. Wird eine Aufbahrung gewünscht, gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten.

Es ist eine Person im Heim/ Kantonsspital gestorben

Das Pflegepersonal, die Spital- oder Heimverwaltung verständigt den Arzt. In diesem Falle wird die ärztliche Todesbescheinigung mit einer schriftlichen Todesmeldung direkt an das Zivilstandsamt weitergeleitet. Nach Absprache kann die Meldung auch durch die Angehörigen persönlich erfolgen.

Bei aussergewöhnlichen Todesfällen

Bei aussergewöhnlichen Todesfällen muss die Polizei (Staatsanwaltschaft) beigezogen werden. Dies gilt auch bei Verkehrs-, Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen sowie bei Suizid. Die Freigabe der/ des Verstorbenen bestimmt die Staatsanwaltschaft.

Nehmen Sie sich Zeit für den Abschied von Ihrem Angehörigen.

Besprechen Sie mit uns weitere Punkte:

Mit dem Pfarramt wird ein Termin vereinbart, um den Ablauf der Trauerfeier und Bestattung zu besprechen. Falls gewünscht, bringen Sie den Lebenslauf der/ des Verstorbenen sowie Wünsche für die musikalische Umrahmung mit.

Den Ablauf der nächsten Schritte: Todesanzeige in Zeitung, wünschen Sie Leidzirkulare zum Versenden, Blumenschmuck, spezielle Wünsche (z.B. Spezialurne). Fragen, die noch nicht geklärt wurden.

Für das Leidmahl denken Sie rechtzeitig an eine Reservation in einem Restaurant Ihrer Wahl.

Später zu erledigen

Wer muss neben den Angehörigen und Freunden zusätzlich über den Todesfall informiert werden (z.B. Arbeitgeber, Pensionskasse, etc.)? Kündigungen (Wohnung), AHV-Zweigstelle, Krankenkasse, Versicherungen, Radio-/TV-Empfang, verschiedene Abos und Mitgliedschaften, Danksagungen verfassen und versenden. Auflösung des Haushalts, Wohnung räumen. Grabpflege und Grabstein organisieren.

PDF zum Download: Abmeldung durch die Hinterbliebenen

In Appenzell gibt es folgende Grabarten:
Erdbestattung, Urnengrab, Gemeinschaftsgrab, Urnenwand.
Es dürfen nur verwesbare Urnen beigesetzt werden.
Für die Urnenwand sind hochgebrannte Tonurnen vorgesehen.